Voraussetzungen

Jede Person, die durch den Tod des Versorgers eine Versorgungsleistung verliert kann Ersatzansprüche geltend machen. Also nicht nur enge Familienangehörige, auch nicht verwandte Personen, sofern sie beweisen können, dass ihnen eine Versorgungsleistung entgehen wird.

Was muss vorliegen, damit ein Versorgungsschaden geltend gemacht werden kann? Es braucht:

  1. Tod des Versorgers
  2. Haftung
  3. Verlust einer Versorgungsleistung

Unabhängig von einem Versorgungsschaden können auch beispielsweise Bestattungskosten, Genugtuungen (Schmerzensgeld) gefordert werden.