Sofern eine Haftung gegeben ist, muss die Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten übernehmen.
Manchmal kann dies nicht bereits zu Beginn beurteilt werden, da weitergehende Abklärungen notwendig sind. Die Kosten sollten deshalb allenfalls über eine Rechtsschutzversicherung, subsidiär die finanzielle Hilfe der Opferhilfe gedeckt werden. Ein spezialisierter Anwalt wird Sie auch diesbezüglich beraten und Sie falls kein Kostenträger existiert über die zu erwartenden Kosten informieren, so dass Sie sich dann zur endgültigen Mandatierung des Anwaltes entscheiden können.